Philosophie

Bei der Lösung Ihrer Fallgestaltungen stehen für uns  stets  pragmatische Lösungsansätze im Vordergrund unserer Bemühungen. Dabei versuchen wir auch das große Ganze, etwa die familiären Bindungen und die Vermeidung von Streitigkeiten im Anschluss etwa einer Nachlassabwicklung im Auge zu behalten.

 

 

Anwälte

Rechtsanwalt Lutz Hennemann

Herr Rechtsanwalt Lutz Hennemann ist seit mehr als 20 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen und selbständig tätig.

Er ist Mitbegründer und Vorsitzender des Förderkreises für tumor- und leukämieerkrankte Kinder e.V. Bonn und stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Kinderkrebsstiftung. Er ist Träger des Bundesverdienstkreuzes.

Rechtsanwalt Frank Hünker

Herr Rechtsanwalt Frank Hünker ist seit mehr als 10 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen. Der gelernte Bankkaufmann war vor seiner selbständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt langjährig in einer deutschen Großbank in leitender Funktion beschäftigt. Er ist Mitglied in der für Arbeitsgemeinschaft für Erbrecht des Deutschen Anwaltsvereins und Absolvent des Fachanwaltslehrgangs Steuerrecht.

Rechtsanwalt Michael Beschorner

Herr Rechtsanwalt Michael Beschorner ist ebenfalls bereits mehr als 10 Jahre als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Erbrecht des Deutschen Anwaltsvereins und Absolvent des Fachanwaltslehrgangs für Erbrecht.

 

 

Leistungen

Unsere Leistungen im Bereich des Erbrechts umfassen insbesondere:

Nachlassabwicklung

Nachlassabwicklung bedeutet für uns, Abwicklung aus einer Hand.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir auf ein deutschlandweites Netzwerk an Partnern zurückgreifen, die uns mit Ihren Spezialgebieten bei der Abwicklung behilflich sind.  Hierzu gehören etwa Gebäudesachverständige und Immobilienmakler aber etwa auch Kenner der Kunstszene zur sicheren Bewertung hochwertiger Nachlässe. Hierdurch ist eine hohe Effizienz einerseits wie aber auch in wirtschaftlicher Hinsicht besonders gute Erfolge für unsere Mandantschaft sichergestellt.

Nachlassplanung

Nachlassplanung bedeutet für uns, Ihren letzten Willen optimal gestalterisch umzusetzen.

Dabei sind wir Ihnen mit etwa bei der Ausgestaltung Ihres Testaments oder Erbvertrags, aber auch mit weniger bekannten Gestaltungsmöglichkeiten, etwa der Errichtung einer selbständigen oder unselbständigen Stiftung gerne behilflich.

Durchsetzung/ Abwehr von Erbansprüchen

Unter dem Punkt Durchsetzung und Abwehr von Erbansprüchen verstehen wir die Geltendmachung Ihrer berechtigen Erbansprüche, etwa gegenüber Miterben, die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften wie aber auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche im Rahmen eines Erbfalls.

Testamentsvollstreckung

Unter Testamentsvollstreckung verstehen wir die punktgenaue Abwicklung Ihres Testaments und damit letztlich die Umsetzung Ihres letzten Willens.

Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung dient dazu sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille entsprechend Ihren testamentarischen Anordnungen umgesetzt wird. Außerdem hilft die Anordnung einer Testamentsvollstreckung, möglichen Streit unter Miterben zu vermeiden und damit im Ergebnis, den Familienfrieden auch nach einem Todesfall zu erhalten.

Weitere Tätigkeitsfelder im Erbrecht

Weitere Tätigkeitsfelder sind etwa die Prüfung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, die Ausschlagung oder die Anfechtung der Annahme von Erbschaften aber auch etwa Mithilfe bei der Erstellung Ihrer Erbschaftssteuererklärung.

Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht

Streng genommen gehören diese Rechtsinstitute nicht zu den Leistungen im Erbrecht.

Aus unserer Beratungspraxis wissen wir jedoch, um die Wichtigkeit eines selbstbestimmten Lebens  insbesondere durch die Errichtung einer wirksamen Vorsorgevollmacht. Aus diesem Grund stehen wir auch hier – wie auch bei Fragen rund um die Patientenverfügung als Ihr kompetenter Partner zur Verfügung.

 

Herzlich Willkommen auf der Internetpräsenz der Rechtsanwälte Hennemann, Hünker und Beschorner.

Erfolg durch Spezialisierung

Als überwiegend im Erbrecht tätige Rechtsanwälte betreuen wir die Interessen unserer Mandantschaft in Bonn und im gesamten Bundesgebiet seit über 20 Jahren.

Zu unserer geschätzten Mandantschaft gehören gemeinnützige Organisationen ebenso wie Privatpersonen die wir im Bereich der Nachlassabwicklung und Durchsetzung/Abwehr erbrechtlicher Ansprüche beraten und vertreten.

Daneben sind wir regelmäßig als Dozenten bei Vorträgen der Fachbereiche, Erbrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gefragt.

Durch den periodischen  Besuch von Fortbildungsveranstaltungen halten wir unseren Kenntnisstand im Erbrecht stets aktuell.

Veranstaltungen

Vortrag:

"Einführung in das deutsche Erbrecht"

Der Vortrag bietet eine Einführung in das deutsche Erbrecht und vermittelt einen Überblick über die gesetzliche Erbfolge, die gewillkürte Erbfolge, das Pflichtteilsrecht und Erbschaftssteuer.

Referent:

RA Michael BeschornerRA Frank Hünker
Vortrag mit Diskussion

Wann:

Mittwoch, 26.09.2018, 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr

Wo:

Volkshochschule Bonn, Bad Godesberg, Am Michaelhof 2, 53177 Bonn

 

Kursentgelt: frei. Anmeldungen bitte telefonisch bei der VHS Bonn unter 0228 77 - 33 55, per Fax unter 0228 77 - 36 71 oder per Internet

 


 

Vortrag:

"Praktische Fälle des deutschen Erbrechts"
Der Vortrag befasst sich mit Einzelfällen aus verschiedenen Bereichen des Erbrechts und stellt regelmäßig wiederkehrende Problematiken und deren Lösungen anhand der Fälle dar.

Referent:

RA Michael Beschorner, RA Frank Hünker
Vortrag mit Diskussion

Wann:

Montag, 19.11.2018, 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr

Wo:

Volkshochschule Bonn Haus der Bildung, Mülheimer Platz 1, 53111 Bonn

 

Kursentgelt: frei. Anmeldungen bitte telefonisch bei der VHS Bonn unter 0228 77 - 33 55, per Fax unter 0228 77 - 36 71 oder per Internet

 


 

Vortrag:

"Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung"
Ende 2009 wurde die Patientenverfügung erstmals gesetzlich geregelt. Im Vortrag wird anschaulich erläutert, was darin festgelegt werden kann und wie bindend die Verfügung für Ärzte und Angehörige ist.
Da die Patientenverfügung ohne eine Person, die ihr Geltung verschafft, ein stumpfes Schwert bleibt, wird im Anschluss die Notwendigkeit einer Vorsorgevollmacht erläutert.

Referent:

RA Michael BeschornerRA Frank Hünker
Vortrag mit Diskussion

Wann:

Mittwoch, 21.11.2018, 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr

Wo:

Volkshochschule Bonn, Bad Godesberg, Am Michaelshof 2, 53177 Bonn

 

Kursentgelt: frei. Anmeldungen bitte telefonisch bei der VHS Bonn unter 0228 77 - 33 55, per Fax unter 0228 77 - 36 71 oder per Internet

 


 

Vortrag:

"Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung"
Ende 2009 wurde die Patientenverfügung erstmals gesetzlich geregelt. Im Vortrag wird anschaulich erläutert, was darin festgelegt werden kann und wie bindend die Verfügung für Ärzte und Angehörige ist.
Da die Patientenverfügung ohne eine Person, die ihr Geltung verschafft, ein stumpfes Schwert bleibt, wird im Anschluss die Notwendigkeit einer Vorsorgevollmacht erläutert.

Referent:

RA Michael BeschornerRA Frank Hünker
Vortrag mit Diskussion

Wann:

Montag, 03.09.2018, 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr

Wo:

Volkshochschule Bonn Haus der Bildung, Mülheimer Platz 1, 53111 Bonn

 

Kursentgelt: frei. Anmeldungen bitte telefonisch bei der VHS Bonn unter 0228 77 - 33 55, per Fax unter 0228 77 - 36 71 oder per Internet